Bilanzierungsgrenzen

Grundlagen und Anwendungen zur Beurteilung von Wärmepumpen-Anlagen in den Liegenschaften des BLB NRW Auftraggeber: BLB Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW

Auszug aus den Inhalten des Konzepts: Zur Bewertung von Wärmepumpenanlagen wird das Verhältnis aus der unter den wechselnden Betriebsbedingungen im Einsatz gelieferten Wärmemenge [MWh, kWh …] zur eingesetzten Antriebsenergie [MWh, kWh …], im Betrachtungszeitraum von z.B. 1 Jahr, herangezogen. Bei einem Betrachtungszeitraum von einem Kalenderjahr spricht man von der Jahresarbeitszahl (JAZ /SCOP ). Wie bei der Leistungszahl (COP) sind auch bei der (Jahres-) Arbeitszahl (JAZ/SCOP) die uneinheitlichen, gesetzlich nicht geregelten, Bilanzgrenzen zu beachten. Dies betrifft nicht nur die Einbeziehung der Hilfsenergien (Pumpen, Regelung, Zusatzheizung etc.), sondern auch die betrachteten Bilanzierungsgrenzen von Wärme und/oder Kälte, zur Bewertung der Verluste von Speichern und Rohrleitungen. Die Festlegung und Definition der Bilanzierungsgrenzen ist zwingend erforderlich, um vergleichbare Arbeitszahlen zu ermitteln. Es gibt insgesamt 3 Bilanzierungsgrenzen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl. Das ist die Erzeuger-Jahres-Arbeits-Zahl (EJAZ), die System-Jahres-Arbeits-Zahl (SJAZ) und die Anlagen-Jahres-Arbeits-Zahl (AJAZ) mit den jeweilig festzulegenden Bilanzierungsgrenzen. Es gibt verschiedene Normen und Richtlinien zur Berechnung von Jahresarbeitszahlen, etwa die VDI 4650, deren Werte vom BAFA gefordert werden und der Förderung zugrunde liegen sowie des Nachweises gem. EEWärmeG. In dem Vorwort werden sowohl die aktuellen Normen und Richtlinien angesprochen, aber auch Kritik geäußert, was deren Anwendung und der zum Teil unzureichenden Abstimmungen untereinander betrifft. Die Bergriffe weichen voneinander ab, obwohl inhaltlich das gleich gemeint ist. Im Grunde obliegt allen Normen dasselbe Problem, sie liefern lediglich eine Prognose und keine verlässlichen Ergebnisse. Der berechnete Wert ist keine Jahresarbeitszahl, (JAZ/SCOP), sondern eine Kennzahl! Diese Kennzahl wird selbstverständlich von der später gemessenen Jahresarbeitszahl (JAZ/SCOP) abweichen, je nach Verfahren mehr oder weniger. Die Definition der VDI 4650 als Richtlinie ist allein schon irreführend., da es lediglich um ein Verfahren zur Ermittlung der Jahresarbeitszahl (JAZ/SCOP) handelt. (VDI 4650 Blatt 1, 2016)

Weitere Informationen unter:

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